Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn lautet die oberste Devise: Freie Bahn schaffen. Laut ADAC droht Fahrern, die den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindern ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Einsatzfahrzeuge genießen Sonderrechte. So dürfen sie laut ADAC beispielsweise das Tempolimit überschreiten oder bei Rot über die Ampel fahren, „wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.“…..

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ADAC: Richtiges Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn
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