Wird einem Neuwagenkäufer ein Fahrzeug mit einem Lackkratzer angeliefert, darf er die Annahme des Fahrzeugs verweigern. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 26. Oktober 2016. Nach Ansicht der höchsten deutschen Zivilrichter muss der Kunde in einem derartigen Fall, selbst wenn der Schaden nur geringfügig ist, grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist (VIII ZR 211/15).
Die Richter am VIII. Zivilsenat beriefen sich in dem Urteil auf § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag). Danach hat der Verkäufer…..
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