Auch wer nur Lkw vermietet und nicht selber fährt, kann als Fahrzeugeigentümer als Mautschuldner belangt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in aktuell vier Urteilen entschieden (Urteile vom 4. Oktober 2016, Az.: 14 K 5253/14; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15). Dabei ging es um zwei Leasinggesellschaften, die ihre Sattelzugmaschinen im Wege eines Leasings beziehungsweise eines Mietkaufs Speditionen zur Verfügung gestellt hatten. Nachdem die Speditionsunternehmen insolvent gegangen waren und offene Mautforderungen bestanden, nahm das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Leasinggesellschaften als zivilrechtlicher Eigentümer der Sattelzugmaschinen für die noch offenen Forderungen in Anspruch. Dagegen klagten die Leasinggeber – erfolglos. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln sieht das Lkw-Mautgesetz den Eigentümer als potentiellen Mautschuldner. „Eine Einschränkung, wonach nur Eigentümer mit einem Einfluss auf die konkrete Nutzung der Sattelzugmaschinen als Mautschuldner gelten sollen“, lasse sich nach Auslegung des Gesetzes und seiner Historie nicht feststellen, so heißt

weiterlesen dekra.net Quelle: Leasinggeber haften für Mautkosten insolventer Speditionen

Leasinggeber haften für Mautkosten insolventer Speditionen
Markiert in: