Wer bei Grün in eine Kreuzung einfährt, dann aber wegen Rückstaus in der Kreuzung halten muss, hat kein Vorfahrtsrecht als Nachtzügler. Er muss auf den Querverkehr, der bei Grün nach mehreren Sekunden in die Kreuzung einfährt, achten und eine Kollision vermeiden. Auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (7 U 22/16) weist die Internetseite kostenlose-urteile.de hin. Im folgenden Fall fuhr eine Fahrerin eines Pkw bei Grün in eine Kreuzung ein. Wegen Rückstaus……
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Nachzügler in Kreuzung hat keine Vorfahrt