Tritt an einem Fahrzeug nach dem Verkauf ein Mangel nur sporadisch, dafür aber in einem sicherheitsrelevanten Bereich auf, muss der Verkäufer das Fahrzeug eingehend untersuchen, um den angezeigten Mangel zu finden und zu beheben. Unterlässt er dies und weist verweist den Kunden nur darauf, bei einem erneuten Auftreten des Problems wieder zu kommen, kann der Käufer ohne Fristsetzung zur Nachbesserung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 26. Oktober 2016 entschieden (Az: VIII ZR 240/15).

Aus Sicht des zuständigen VIII. Zivilsenats des BGH sei es dem Kläger trotz des nur sporadischen Auftretens des Mangels aufgrund dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit……

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Bei sicherheitsrelevanten Mängeln droht sofortiger Rücktritt
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