Die Software zur Prüfstandserkennung ist nach Auffassung mehrerer Gerichte ein Sachmangel. Mehr noch: Da der Volkswagenkonzern nicht immer darlegen kann, wann und wie er behoben wird, sei eine Nachbesserung unzumutbar. Ganzen Bericht lesen >> Quelle: Urteile schwächen Händlerposition im Diesel-Gate