ünftig soll als sogenannte Nebenstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis möglich sein. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett gefasst. Zudem soll der Richtervorbehalt eingeschränkt werden. Gegen dies Vorhaben spricht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus. Fahrverbote sollen als Nebenstrafe bei