Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden,
Winterreifen-Kennzeichnung jetzt Gesetz
Alle ab 2018 produzierten Winterreifen müssen die „Schneeflocke“ tragen. Bei Fahren mit ungeeigneter Bereifung beträgt das Bußgeld ab sofort 60 Euro. weiterlesen Quelle: Winterreifen-Kennzeichnung jetzt Gesetz