Pressemitteilungen Artikel – GVA, Gesamtverband Autoteile-Handel

Ratingen, 15. Februar 2016 Im Interesse der Verkehrssicherheit müssen in Deutschland in Verkehr gebrachte Leuchtmittel für Kraftfahrzeuge eine Bauartgenehmigung vorweisen. In der jüngeren Vergangenheit haben Internetshops verschiedentlich Leuchten ohne entsprechende E-Kennzeichnung angeboten und damit gegen geltendes Recht verstoßen sowie die Verkehrssicherheit riskiert. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) warnt vor Vertrieb und Verwendung solcher Teile.

 

Die vollständige Pressemitteilung ist unter diesem Link abrufbar.

 

Quelle: GVA – Pressemitteilungen Artikel

GVA warnt vor nicht bauartgenehmigten Leuchtmitteln für Kfz
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