Wer ein Fahrzeug mietet, hat eine Nachforschungs- und Sorgfaltspflicht, was den richtigen Kraftstoff angeht. Wird falsch getankt, muss der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ: 113 C 27219/14), auf das die Internetseite kostenlose-urteile.de hinweist. Im vorliegenden Fall mietete eine…..
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Urteil: Mietwagenfahrer muss die Spritart kennen