Die Garantiezusage im Zuge eines Verkaufsprozesses ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ein Beschaffenheitsmerkmal. Stellt sich später heraus, dass sie fehlt, liegt ein Sachmangel vor, auch wenn den Händler keine Schuld trifft.

Quelle: BGH wertet fehlende Garantie als Sachmangel

BGH wertet fehlende Garantie als Sachmangel
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