Die EU hat ihre ADR-Richtlinien erweitert. Künftig dürfen auch Lkw, die mit Erdgas (CNG) oder Flüssigerdgas (LNG) unterwegs sind Gefahrgüter transportieren. Bereits im Mai 2016 haben laut dem Verein Zukunft Erdgas die Länder Deutschland, Portugal und Frankreich eine Vereinbarung unterzeichnet, die dies erlaubt. Nun, gemäß dem zweijährigen Turnus, habe die EU generell ihr Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) dahingehend aktualisiert. Ab Januar 2017 dürfen folglich erdgasbetriebene Sattelzugmaschinen Gefahrgüter ziehen……..

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LNG und CNG: Gas-Lkw dürfen EU-weit Gefahrgut befördern
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