Viele Reifenhersteller sind in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, Reifenmodelle, die in der automobilen Erstausrüstung verbaut werden, für das Ersatzmarktgeschäft mit herstellerspezifischen Kennzeichnungen zu versehen. Von den Automobilherstellern wurden diese Produkte für bestimmte Kfz-Modelle getestet und freigegeben. Viele Autofahrer glauben, ihr Fahrzeug dürfe nur mit den entsprechend gekennzeichneten Reifen ausgerüstet werden. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. weist erneut darauf hin, dass dies ein Irrtum ist.

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Erneutes BRV-Statement zur Herstellerkennzeichen auf Pkw-Reifen | Gummibereifung