Beschädigt ein durch einen Lkw aufgewirbelter Stein die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Autos, muss der Lkw-Fahrer nicht zwangsläufig Schadenersatz zahlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil entschieden. Entscheidend ist, dass der Fahrer nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw……

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Urteil: Kein Schadenersatz nach Steinschlag
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