Ist ein Autofahrer durch ein entgegenkommendes Fahrzeug so geblendet, dass er nichts mehr sieht, muss er das Tempo drosseln und gegebenenfalls auch anhalten. Fährt er mit unveränderter Geschwindigkeit weiter und führt so einen Unfall herbei, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 729 OWi – 250 Js 147/17 – 49/17) weist die Versicherung D.A.S. hin.

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Urteil: Tempo drosseln bei Blendung durch anderes Auto
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