Wer denkt, dass ausschließlich Autofahrer ab einem gewissen Alkoholpegel nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, liegt falsch. Ab 2,0 Promille im Blut gilt auch ein Fußgänger als verkehrsuntüchtig.
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Urteil: Verkehrsuntüchtiger Fußgänger bekommt volle Schuld