Beschädigt ein durch einen Lkw aufgewirbelter Stein die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Autos, muss der Lkw-Fahrer nicht zwangsläufig Schadenersatz zahlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil entschieden. Entscheidend ist, dass der Fahrer nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Im
Urteil: Mietwagenfahrer muss die Spritart kennen
Wer ein Fahrzeug mietet, hat eine Nachforschungs- und Sorgfaltspflicht, was den richtigen Kraftstoff angeht. Wird falsch getankt, muss der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ: 113 C 27219/14), auf das