ei der Kfz-Schadenfeststellung durch Sachverständige kann eine umfassende Analyse der Fahrzeugelektronik zwingend notwendig sein. Daher fordern ZDK und BVSK in einer gemeinsamen Erklärung, dass die dafür anfallenden Kosten von den Versicherern zu erstatten sind. Dazu gehört auch der Aufwand für die notwendige Vermessung von Fahrzeugen vor und nach der Reparatur……….
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ZDK/BVSK: Kosten für Schadenfeststellung erstatten